5 Fakten, die ihr unbedingt wissen müsst.

Die Urlaubszeit steht vor der Türe und mit ihr auch einige arbeitsrechtliche Fragen. Wir haben die wichtigsten Infos für euch zusammengestellt.

Fakt 1
Der Urlaubsanspruch im Volldienst beträgt pro Jahr 25 Arbeitstage und ab dem 14. Gehaltskassendienstjahr 30 Arbeitstage. Teildiensten steht der aliquote Teil zu.

Die weiteren Fakten findet ihr hier.