Neue Fortbildungsrichtlinie

Als junge, moderne Interessensvertretung werden wir unserem Credo mehr als gerecht und machen uns seit Langem für die verpflichtende Fortbildung für alle stark – wir sind fest davon überzeugt, dass allgemein gültige Richtlinien in punkto Fortbildung die Qualität der pharmazeutischen Ausbildung und somit unseren Berufsstand als Ganzes nachhaltig stärken. Nach über 15 Jahren wurde im Kammervorstand nun eine gemeinsame Lösung gefunden, die die gesamte Kolleg:innenschaft – Angestellte und Selbstständige – dazu motivieren soll, dieser bereits seit jeher gesetzlich verankerten Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung nachzukommen. Mit voraussichtlich Juli 2024 tritt die neue Richtlinie in Kraft.

Das bringt die neue Fortbildungsrichtlinie:

Darf ich meine Fortbildungspunkte in der Arbeitszeit absolvieren?
Ja. 48 von 50 verpflichtenden Fortbildungspunkten pro Jahr (1 Punkt entspricht 30 Minuten) können im Volldienst für bestimmte Veranstaltungen in der Arbeitszeit absolviert werden.

Warum stärkt die neue Fortbildungsrichtlinie unseren Berufsstand?
Die gesetzliche Pflicht zur beruflichen Fortbildung gibt es schon seit jeher, eine einheitliche Regelung dazu war aber lange überfällig. Wir alle sind Akademiker:innen und haben als Angehörige eines Heilberufs hohe Ansprüche an uns selbst und unsere Arbeit. Die neue Richtlinie bietet uns jetzt die Möglichkeit, unsere Leistungen und unser Wissen auch schriftlich belegen zu können – einheitliche Regelungen machen Qualität sicht- und nachweisbar!

Zu welchen Themen kann ich Fortbildungen absolvieren?
Wir sind davon überzeugt, dass jede:r seine/ihre Fähigkeiten selbst am besten kennt – dementsprechend vielfältig ist das inhaltliche Spektrum an Fortbildungen, die anerkannt werden. Mindestens 45 Punkte müssen akkreditierte Fortbildungspunkte sein – diese können sich sowohl aus pharmazeutischen als auch betriebswirtschaftlichen Inhalten zusammensetzen. Darüber hinaus dürfen bis zu 105 freie Fortbildungspunkte absolviert werden.

Alle weiteren Infos zur verpflichtenden Fortbildung gibt es hier zum Download.