Gehaltsabschluss 2025

Heuer gibt es – welche Überraschung –  wieder einmal vor dem Jahresende einen Gehaltsabschluss – und uns freut es besonders, dass es neben den finanziellen Eckpunkten endlich auch eine Regelung gibt, die den Umgang mit Fortbildung und Freistellungsansprüchen beinhaltet. Der aktuelle Kollektivvertrag bildet somit auch die Fortbildung besser ab, was nach 15 Jahren intensiven Bemühens rund um das Thema eine echte Weihnachtsfreude ist. Schön, dass wir das ins Rollen bringen konnten!

Das sind die Eckpunkte:

  • Schemagehälter der 18 Gehaltsstufen + 4,05 %
  • Entlohnung von Aspirant:innen im Volldienst monatlich € 2 051,-
  • Erhöhung der Zulagen:
    – Leiterzulage € 1.539,00 monatlich + stellv. Leiterzulage € 30,80 täglich
    – Bereitschaftsdienststunde am Tag € 58,26
    – Nachtdienstpauschale € 243,30
    – Familienzulagen bleiben unverändert
    – Haushaltszulage im Volldienst mit € 33,-
    – Kinderzulage, Aushilfe im Volldienst mit € 111,-
  • Gehaltskassenumlage für allgemein berufsberechtigte Apotheker:innen steigt um 3,99%, die Umlage für eine:n Aspirant:in um 4,32 %.

    Das sind im Volldienst:
    – für allgemein berufsberechtigte Apotheker:innen € 5 809,-
    – für Aspirant:innen € 2 513,-

  • Änderungen bei den Freistellungsansprüchen, für die keine konkrete Veranstaltung nachgewiesen werden muss und welche jetzt neu schon ab Dienstbeginn gelten. Sollten Sie nicht konsumiert werden, verjähren diese Ansprüche wie der Urlaubsanspruch.

16 Stunden im 10/10 und 9/10-Dienst

14 Stunden im 8/10-Dienst

12 Stunden im 7/10-Dienst

10 Stunden im 6/10‑Dienst

8 Stunden im 5/10-Dienst und weniger

Kostenersatz für Teilnahmegebühren bis € 200,00 pro Jahr

Gleichzeitig wird die Richtlinie zur Verpflichtenden Fortbildung in der Apothekerkammer angepasst werden – darüber werden wir dann im Jänner gesondert berichten und wiederum ein Webinar mit Fokus auf den aktuellen Änderungen anbieten.