Wissenswertes zur Aspirantenprüfung

Die Aspirantenprüfung ist die Prüfung, bei der jede und jeder wohl am meisten aufgeregt ist, obwohl wir nach unserem Studium schwere Prüfungen eigentlich gewohnt sein müssten – dennoch der Gedanke, dass alles gefragt werden könnte, was nur irgendwie zur Arbeit in einer Apotheke dazu gehört, kann einen noch so routinierten Prüfling doch etwas beunruhigen.

Zumindest ist es mir so gegangen! Mein Name ist Martina Haas-Lingg, ich habe in Wien studiert und auch dort vor mehr als 11 Jahren meine Aspirantenprüfung gemacht. Seit einigen Jahren bin ich in Vorarlberg als angestellte Apothekerin, Unterrichtende im Aspirantenkurs und auch als Prüferin tätig. Dadurch stehe ich immer wieder im Austausch mit den Aspirant:innen. Um etwas Unsicherheit abnehmen zu können, haben wir vom FORUM!pharmazie in dem Webinar „Aspirantenprüfung – alle Daten und Fakten“ alles Wissenswerte, was zur Prüfung dazu gehört, zusammengefasst.

Was sollte man wissen?

So tut es gut zu wissen, dass jede/r Prüfling vor Prüfungsantritt bei zwei Aspirant:innenprüfungen zuhören darf und drei Tage vor ihrer/seiner eigenen Prüfung unabhängig vom Urlaubsanspruch frei bekommt. Um einen Prüfungstermin zu bekommen, muss zeitgerecht, etwa zwei Monate vorher, ein Ansuchen gestellt werden. Dafür ist es am besten sich mit der entsprechenden Landesgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Die sind geübt mit all den Formalitäten und stehen den Prüflingen, Dienstgeberinnen und Dienstgebern zur Seite.

Der Ablauf der Prüfung

Richtig angemeldet, geht es dann zur Prüfung, die findet vor einer Kommission (ein Vorsitzende/r und zwei Prüfer:innen) statt und besteht aus zwei Teilen.

Praktischer Teil

Der praktische Teil wird entweder im Apothekerkammerlabor in Wien oder in einer öffentlichen Apotheke abgehalten, nicht jedoch in der Ausbildungsapotheke.

Prüfungsgegenstand ist hier die pharmazeutische Technik, genauer: Rezeptur, Defektur, Elaboration, Warenprüfung und Arzneimittelabgabe unter Berücksichtigung der Kenntnisse zu fachwissenschaftlichen Nachschlagewerken.

Die Anforderung an den Prüfling ist, mindestens eine Arznei in drei Stunden herzustellen. Das tückische daran ist, dass es auch mehrere Arzneien sein können und zusätzlich auch die Identität von Arzneien nachgewiesen werden müssen.

Theoretischer Teil

Im theoretischen Teil, wird das Wissen, aber auch das Geschick des Nachschlagens in der Fachliteratur von Arzneifertigpräparaten und Apothekenwaren geprüft.

Apothekenrecht, Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft und Steuerrecht wird zu einem großen Teil über einen Single Choice Test am Computer abgefragt. Wobei danach gerne auch mündlich Fragen gestellt werden. Zu guter Letzt macht sich die Kommission noch einen Eindruck wie gut der Prüfling in der Preisberechnung/Taxierung ohne Apothekensoftwaresystem ist, dabei sind nur ein Taschenrechner und entsprechende Nachschlagewerke erlaubt.

Beurteilung und Ziel der Prüfung

Zusammengefasst beinhaltet die Prüfung insgesamt fünf Gegenstände, die nach dem Schulnotensystem beurteilt werden und der Mittelwert davon die Gesamtnote ergibt. Es gilt die Messlatte, einerseits einen Bereitschaft- oder Nachtdienst alleine bewerkstelligen und andererseits eine Apotheke als stellvertretende Leitung für bis zu sechs Wochen führen zu können. Wenn alles entspricht, ist man befähigt, gut befähigt oder man erhält eine Auszeichnung und zusätzlich fällt ein großer Stein vom Herzen! Sollte doch etwas schief gegangen sein, sind bis zu zwei Wiederholungen möglich.

Ich hoffe, ihr habt jetzt einen guten Einblick in alle Daten und Fakten der Aspirantenprüfung. Bleibt mir nur Euch gute Nerven und viel Erfolg zu wünschen. Habt Vertrauen in Euch, seid selbstbewusst, nutzt das Aspirantenjahr zum Fragen, neugierig Stöbern und Wissen erweitern, dann klappt das wunderbar!