Die wichtigsten Fakten zur Pflegefreistellung
Was versteht man eigentlich unter Pflegefreistellung? Und wie viel Anspruch hat man pro Jahr?
Pflegefreistellung (oft auch „Pflegeurlaub“ genannt) ist rechtlich gesehen kein Erholungsurlaub, sondern eine dienstliche Freistellung für wichtige familiäre Pflichten, die sonst niemand übernehmen kann. Der normale Urlaubsanspruch bleibt dabei komplett unberührt!
Wie viel Zeit darf in Anspruch genommen werden?
Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Woche pro Jahr. Wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist, sind sogar zwei Wochen möglich. Diese Zeit kann tageweise oder auch nur stundenweise aufgeteilt werden.
Wichtig ist, die/den Arbeitgeber:in schnellstmöglich darüber zu informieren, dass diese Freistellung in Anspruch genommen wird.
Ist eine ärztliche Bestätigung zwingend vorzuweisen?
Nein – nur, wenn die/der Arbeitgeber:in diese verlangt.
Sollten dafür Kosten anfallen, müssen diese auch arbeitgeberseitig übernommen werden.
Verdiene ich während der Pflegefreistellung weniger?
Nein – das Entgelt wird ganz normal weiterbezahlt.
Quelle: Urlaubsgesetz (UrlG Paragraf 16)