Fakten zur Fortbildungsfreistellung

Seit 1. Jänner 2025 gibt es eine kollektivvertragliche Verankerung auf Dienstfreistellung aufgrund der Fortbildungsverpflichtung.

Ausmaß der Freistellungsansprüche:

  • 10/10 & 9/10 = 16 Stunden
  • 8/10 = 14 Stunden
  • 7/10 = 12 Stunden
  • 6/10 = 10 Stunden
  • 5/10 & weniger = 8 Stunden

Das sind die Fakten:

  • Der Anspruch gilt ab Beginn des Dienstverhältnisses.
  • Kostenersatz bis 200 € pro Jahr nach Rechnungseinreichung beim Dienstgeber.
  • Verjährung wie bei Urlaub (2 Jahre ab Ende des Dienstjahres)*
  • Auszahlung am Ende des Dienstverhältnisses bei Nichtkonsum*

*betrifft nur den Freistellungsanspruch, nicht den Kostenersatz.