Ein Meilenstein für unseren Berufsstand

Nun ist es soweit. Am 1. Juli 2024 startet die verpflichtende Fortbildung für österreichische Apotheker:innen und das ist ein Meilenstein, denn es stärkt unseren Platz im Gesundheitssystem und ebnet unseren Weg für neue Dienstleistungen in der Apotheke. Der Weg war ein steiniger – 15 Jahre Vertröstungen der Sozialpartner, mehrere fertige Konzepte, die verworfen wurden und dann endlich im Juli 2023 ein Beschluss in den Gremien der Kammer mit unseren Stimmen und denen des österreichischen Apothekerverband (und gegen die massiven Widerstände des VAAÖ). Durch eine glückliche Fügung kam es dann Ende März 2024 auch noch zur nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie zur verpflichtenden Fortbildung, die nun im § 11b AVRAG ihr Niederschlag findet. Das ist glasklar nicht der Verdienst des VAAÖ, sondern einzig und allein unserer Bundesregierung zu verdanken, die diese Umsetzung ohne Begutachtung im Schnellverfahren durchs Parlament gebracht hat. Ohne unsere kammerintern beschlossene Richtlinie wäre das neue Gesetz für uns übrigens irrelevant, und es würde nach wie vor der „alte“ KV gelten.

Jetzt geht es also in die Umsetzung – Wir starten mit einer dreijährigen Einführungsphase, um in dieser Zeit festzustellen, ob und wenn ja, welche Adaptierungen noch notwendig sind.

Welche Eckpunkte sind unstrittig?

+ Dienstgeber müssen die Mittel zur Fortbildung zur Verfügung stellen – das heißt die Kosten übernehmen und auch die Zeit dafür gewähren

Fortbildungskosten/ Reisekosten / Übernachtungskosten / Ersatzruhe – Wochenendruhe beachten (tgl. mindestens 11 Stunden und am Wochenende 36 Stunden)

+ Fortbildung ist Arbeitszeit – heißt außerhalb der Normalarbeitszeit: Fortbildungsdauer plus allfällige Zuschläge, plus Reisezeit (die meine normale Zeit für den Arbeitsweg übersteigt) in Geld oder Zeit

+ Während Karenz oder Krankheit über 3 Monate kann der 3-Jahreszeitraum auf Antrag verlängert werden

Welche Details sind ungeklärt oder strittig?

+ Freie Wahl der Fortbildung durch Dienstnehmer versus Weisungsrecht der Dienstgeber

+ Kostenübernahme für Fortbildung unstrittig – aber strittig: frei gewählte Fortbildung versus vom DG genehmigte/angeordnete Fortbildung

+ bei mehreren Dienstgebern sieht das Gesetz zwar keine Aufteilung vor, es macht aus unserer Sicht aber viel Sinn, Kosten und Zeit der verpflichtenden Fortbildung möglichst gerecht auf beide Dienstgeber zu verteilen.

Wir vom FORUM!pharmazie fordern daher die Sozialpartner VAAÖ und Apothekerverband auf, diese strittigen und ungeklärten Details im Laufe der nächsten Kollektiv-Vertragsverhandlungen zu regeln.

Sollten bei der Durchsetzung der Ansprüche Schwierigkeiten auftauchen, sind wir von der Rechtsberatung natürlich für Euch da und unser Rechtsanwalt Dr. Burkowski freut sich auf die konkreten Fragestellungen an recht@forumpharmazie.at.

Wir machen uns stark für klare Regeln und wünschen allen Angestellten Apotheker:innen einen schönen, erholsamn Sommer!