Fakten statt Mythen

  1. Es sind in 3 Jahren 150 Punkte zu sammeln, wobei 30 Minuten als 1 Punkt zählen.
  2. 45 Punkte davon müssen von der ÖAK akkreditiert sein – 105 sind freie Fortbildung
  3. 16 Punkte von 150 müssen in physischer Präsenz absolviert werden
  4. Wer das nicht schafft, wird aufgefordert, die fehlenden Punkte nachzuholen – Einführungsphase
  5. Als Fortbildung gelten Seminare, Kongresse, Workshops, Vorträge, Qualitätszirkel, Webinare, Selbststudium (eLearning, Lesen von Fachzeitschriften) mit Lernerfolgskontrollen, eigene Lehrtätigkeiten …
  6. Es können neben pharmazeutischen auch wirtschaftliche Fortbildungen akkreditiert werden
  7. Bei einer Unterbrechung der Berufsausübung ruht die Verpflichtung auch
  8. Diese Richtlinie wird natürlich laufend evaluiert und angepasst bei Bedarf.
  9. Eine Freistellung über 24 Stunden = 48 Punkte pro Jahr für bestimmte, akkreditierte Fortbildungen ist bereits jetzt im KV verankert und steht allen Angestellten aliquot zu Dienstausmaß zu.
  10. Sowohl im Kammervorstand wie auch in der Delegiertenversammlung wurde diese Richtlinie mit 2/3 Mehrheit demokratisch beschlossen.

Eine Regelung war längst überfällig und bietet uns jetzt die Möglichkeit, unsere Leistungen unser Wissen auch schriftlich belegen zu können – was auch in politischen Handlungen von Nutzen sein wird. Die verpflichtende Fortbildung geht nur im Miteinander und nicht Angestellte gegen Dienstgeber, die sich im übrigen auch an die Richtlinie zu halten haben …

Wir alle sind Akademiker und haben als Heilberuf hohe Ansprüche an uns selbst und unseren Beruf – wir sind sicher, dass dieses Pensum auf diese Art für alle von uns uns zu schaffen ist!

gemeinsam.mutig.fair