Fakten zur Fortbildungsfreistellung
Seit 1. Jänner 2025 gibt es eine kollektivvertragliche Verankerung auf Dienstfreistellung aufgrund der Fortbildungsverpflichtung.
Ausmaß der Freistellungsansprüche:
- 10/10 & 9/10 = 16 Stunden
- 8/10 = 14 Stunden
- 7/10 = 12 Stunden
- 6/10 = 10 Stunden
- 5/10 & weniger = 8 Stunden
Das sind die Fakten:
- Der Anspruch gilt ab Beginn des Dienstverhältnisses.
- Kostenersatz bis 200 € pro Jahr nach Rechnungseinreichung beim Dienstgeber.
- Verjährung wie bei Urlaub (2 Jahre ab Ende des Dienstjahres)*
- Auszahlung am Ende des Dienstverhältnisses bei Nichtkonsum*
*betrifft nur den Freistellungsanspruch, nicht den Kostenersatz.