Fortbildungszeit ist Arbeitszeit!

Was war das für ein Aufruhr im vergangenen Sommer – beschimpft und in verschiedenen Facetten verunglimpft mussten wir hören, dass die Konsequenzen der beschlossenen verpflichtenden Fortbildung ganz und gar auf dem Rücken der angestellten Kolleg:innen ausgetragen werden und somit die geforderten 25 Stunden pro Jahr ausschließlich in unser aller Freizeit stattfinden müssen. In der Folge kursierten viele Halb- und Unwahrheiten zum Thema, denn so war es nie.

Seit dem 28.2.2024 ist aber vieles anders – dank des Initiativantrags der Regierung zur Umsetzung einer EU Richtlinie, die nun für uns Angestellte sehr erfreuliche Neuerungen bringt.

Aber fangen wir ganz vorne an. Alles begann mit einem rumänischen Berufsfeuerwehrmann, der Fortbildungszeiten von seinem Arbeitgeber ersetzt haben wollte. Über den Umweg des europäischen Gerichtshofs findet diese Forderung nun Einzug in die nationalen – also auch unsere österreichischen – Gesetze. Und zwar im Paragraph 11 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz). Hier die wichtigsten Eckpunkte:

– Zeit, die für die verpflichtende Fortbildung verwendet wird, ist Arbeitszeit.
– Eine Aliquotierung für Teildienste ist nicht vorgesehen.
– Der Dienstgeber hat die Kosten für die verpflichtende Fortbildung zu tragen.

Die Details zur praktikablen Umsetzung sind noch zu erarbeiten. Eines ist aber schon jetzt glasklar: Ohne den Beschluss der verpflichtenden Fortbildung im vergangenen Sommer gegen die massiven Widerstände des VAAÖ, wäre diese EU Richtlinie bedeutungslos. Gott sei Dank haben wir uns nicht davon abhalten lassen, konsequent diesen Weg zu Ende zu gehen. Ein Mindestmaß an Fortbildung ist für uns Apotheker:innen – angestellt, wie auch selbstständig – einfach unumgänglich.

Dazu stehen wir auch weiterhin. gemeinsam.mutig.fair

Monika Aichberger – Präsidentin des FORUM!pharmazie